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Grundsätzliches:
Der Bezirk
Nord-Württemberg regelt den Spielbetrieb
und den Ergebnisdienst der Landes-,
Bezirks- und Kreisliga eigenständig.
Es wird primär angestrebt, alle Ligen
mit neun mannschaften zu erstellen
zu §6 Auf- und Abstieg, Relegation:
Grundsätzlich steigen
die Meister der Bezirksliga und der
Kreisliga
in die nächst höhere Liga auf. Bei
Verhinderung rückt die nächst
platzierte Mannschaft nach. Für den
Aufstieg in die Oberliga muss
zusätzlich eine
Oberliga-Aufstiegsrunde ausgespielt
werden,
diese wird vom
SRLV-BW
durchgeführt. Grundsätzlich steigen
die letzen einer Liga in die
nächst tiefere Liga ab.
In
den untersten Klasse
ist kein Abstieg möglich.
In der Relegation treten die
Zweit-Letzte der Landes-/Bezirksliga gegen
die Zweit-Platzierten der jeweils
darunter liegenden Ligen an. Kann
eine Mannschaft an der
Aufstiegsrunde nicht teilnehmen,
rückt die nächste darunter
platzierte Mannschaft nach.
Besonderheiten:
Sollten durch den
Abstieg einer Oberliga- Mannschaft
in die Landesliga mehr als neun
Mannschaften in der Landesliga sein,
steigt auch der Dritt-Letzte(=Relegant)
der Landesliga in die Bezirksliga
ab. Dies gilt dann, wenn der
Aufstiegsrunde-Teilnehmer nicht in
die Oberliga aufsteigt, und eine
Mannschaft aus der Oberliga in die
Landesliga des Bezirkes absteigt.
Sollte durch Aufstieg
oder Nicht-Meldung einer Mannschaft
eine Lücke in einer Liga entstehen,
wird nach folgender Reihenfolge
vorgegangen, um die Lücke zu füllen:
1. Alle
Relegations-Teilnehmer, die nicht
aufgestiegen sind,
werden entsprechend Ihrer
Reihenfolge vom
Liga- Manager
befragt.
2. Der zweite direkte
Absteiger (vorletzter Platz) wird
befragt.
3. Der erste direkte
Absteiger (letzter Platz) wird
befragt.
Sollten dann immer
noch keine Mannschaft in Frage
kommen, wird in der Reihenfolge der
punktbesten Mannschaften in der
darunter liegenden Ligen befragt.
zu §15 Spielbeginn, Nichtantreten von
Spieler:
Spielbeginn für die
Landesliga ist
Samstag 15:00 Uhr.
Spielbeginn für Bezirks- Kreisliga
ist Sonntag 12:00
Uhr.
zu §20 Ergebnisdienst:
Der
Ergebnisdienst hat laut
SRLV-Ligaordnung §20 zu erfolgen.
Abweichend davon ist die
nachfolgende Emailadressen für die Übermittlung
der Ergebnisse zu verwenden:
ligamanager@squash-nw.de
Nur in
Ausnahmefällen
können die Ergebnisse an die Fax
Nummer
01803-551 801 62 8 übermittelt
werden! Die Übermittlung der
Ergebnisse per Fax MUSS dann am
nächsten Tag per Email begründet
werden.
zu §23 Strafen, Proteste & Einsprüche:
1. Verstöße gegen diese Ordnungen
werden vom
Bezirks-Sportwart laut
Gebührenordnung des SRLV geahndet.
2. Protest und Einspruch der Vereine
werden vom Bezirks-Beschwerdeausschuss
behandelt, unter Anwendung der "Beschwerde-Ausschuss-Ordnung
Nord-Württemberg".
3. Alle Entscheidungen gelten unter
Vorbehalt des Rechtsweges.
Die Strafen sind auf
Konto-Nr.: 209 49 66, Landesbank
Baden-Württemberg, BLZ 600 501 01 zu
entrichten.
Bitte alle Überweisungen unter Angabe
des Verwendungszweckes einreichen.
Bestehen bis zum letzten Werktag vor
dem nächsten Ligaspieltag
Verbindlichkeiten gegenüber dem
Bezirk-NW, werden alle im
Spielbetrieb befindlichen
Mannschaften des betroffenen Vereins
für diesen Spieltag/Spielbegegnung
und alle folgenden Spielbegegnungen
gesperrt (d.h. nachträgliche
Änderung/Korrektur der
Spielergebnisse).
zu §24 Inkrafttreten:
Diese, zum
SRLV BW
ergänzende Ligaordnung Nord-Württemberg, tritt ab
der Saison 2010/2011 in Kraft und
ersetzt alle vorher gültigen
Versionen.
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